Zusammenfassung
Die Kooperation zwischen niedergelassenem Chirurgen und Krankenhaus im Bereich der plastischen Chirurgie birgt für alle Beteiligten Vorteile. Der Beitrag widmet sich den rechtlichen Rahmenbedingungen für den niedergelassenen Arzt und skizziert die gegenwärtig bestehenden Diskussionen um eine Einbindung als „Honorararzt" anhand von aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung. Insbesondere die Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung kann im Einzelfall schwierig sein. Neben den Problemen mit der Sozialversicherungspflicht ergeben sich aufgrund der jüngsten Entwicklungen zur Etablierung eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen zudem Fragen im Hinblick auf die Zuweisung von Patienten gegen Entgelt. Abschließend werden im Nachgang zur sog. Honorararzt-Entscheidung des Bundesgerichtshofs die bestehenden Möglichkeiten zur Liquidation privatärztlicher Leistungen bzw. von Wahlleistungsentgelten durch Honorarärzte oder angestellte Ärzte im Krankenhaus erörtert.
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